Unsere Fahrerlaubnisklassen für dich

Du hast dich bereits für eine Fahrerlaubnisklasse entschieden oder brauchst eine Beratung? Wir freuen uns über deinen Besuch zu unseren Bürozeiten.

Fahrerlaubnisklasse 
B/BF17/B(196)

  • Du bist 18 Jahre alt oder möchtest bereits mit 17 Jahren  (BF 17) einsteigen? Kein Problem. Du darfst Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse fahren und max. 8 Personen befördern. Die theoretische Ausbildung erfolgt in 12 Lektionen und wird um 2 klassenspezifische Lektionen erweitert. Die praktische Ausbildung erfolgt auf unseren modernen Schalt- oder Auto-matikfahrzeugen in 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten) und zusätzlichen Übungsstunden. Deinen Führerschein erhälst du dann nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung.
  • Wenn du mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der B-Fahrerlaubnis und mindestens 25 Jahre alt bist, darfst du sogar nach einer Fahrerschulung in die 125er-Zweiradklasse einsteigen. Diese beinhaltet 9 Unterrichtseinheiten aus 4 motorradspezifischen Theorielektionen und mindestens 5 Praxisstunden zu je 90 Minuten. Mit der ausgestellten Bescheinigung wird dann dein Führerschein um die Schlüsselnummer 196 bei der Führerscheinstelle erweitert. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Fahrerlaubnisklasse B(197)/BF17

  • Du bist 18 Jahre alt oder möchtest bereits mit 17 Jahren (BF 17) einsteigen und eine kombinierte Ausbildung auf einem Schalt- und Automatikfahrzeug absolvieren? Dann bist du mit B197 auf einem guten Weg. Du fährst mindestens 10 Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug, führst mit einem Fahrlehrer eine 15-minütige Schaltkompetenz durch und beendest die Ausbildung und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Hinzukommen auch hier die 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten, diese können auch innerhalb der Schaltausbildung absolviert werden) und zusätzliche Übungsstunden. Nach bestandener Prüfung steht dir die Schalt- und Automatikwelt offen.

Fahrerlaubnisklasse BE/B(96) (Anhänger)

  • Du bist 18 Jahre alt oder möchtest bereits mit 17 Jahren ein Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger bewegen? Lass uns einmal kurz rechnen. Einen Anhänger darfst du bereits mit der "normalen" B-Fahrerlaubnis ziehen. Einen ungebremsten Anhänger mit 750 kg Gesamtmasse kannst du  jederzeit mitführen. Dies reicht dir nicht? Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger ermöglicht auch jetzt schon Gespanne bis 3500 kg Gesamtmasse zu bewegen. Immer noch nicht genug? Du brauchst die Fahrerlaubnisklasse BE. Nun ist die Kombination aus einem Zugfahrzeug bis 3500 kg Gesamtmasse und einem Anhänger bis 3500 kg Gesamtmasse möglich. Du benötigst dafür 5 Sonderfahrten (3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt) und Übungsstunden zum Erlernen einer Grundfahraufgabe. Abgeschlossen wird diese Fahrerlaubnis mit einer Praxisprüfung.
  • Alternativ können wir dir auch die Erweiterung B96 anbieten. Hier ist eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger von 4250 kg Gesamtmasse möglich. Eine Prüfung erfolgt nicht, die Ausbildung findet im Rahmen einer Fahrerschulung (Theorie- und Praxiseinheiten) statt.

Fahrerlaubnisklasse     A1

  • Du bist 16 Jahre alt und möchtest in die 125er-Klasse einsteigen? Prima! Nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung darfst du dann Krafträder von nicht mehr als 11 kW fahren. Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden und 4 Doppelstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs. In der Praxis erlernst du in 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten) und Übungsstunden das Handwerkszeug eines jungen Motorradfahrers.

Fahrerlaubnisklasse   A2

  • Du bist 18 Jahre alt und möchtest in die Welt der "großen" Motorräder einsteigen? Hier bist du richtig! Du darfst nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung Krafträder von nicht mehr als 35 kW fahren. Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden und 4 Doppelstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs. In der Praxis erlernst du in 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten) und Übungsstunden das Handwerk des Motorradfahrens.
  • Bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A1 von mindestens 2 Jahren (Stufenaufstieg) entfällt eine Ausbildungspflicht.

Fahrerlaubnisklasse     A

  • Du möchtest unbeschränkt das Motorradfahren genießen? Du hast bei Direkteinstieg ein Alter von 24 Jahren? Klasse! Du darfst nach bestandener Theorie- und Praxisprüfung Krafträder von mehr als 50 cm3 und mehr als 45 km/h fahren. Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Doppelstunden und 4 Doppelstunden des klassenspezifischen Zusatzstoffs. In der Praxis erlernst du in 12 Sonderfahrten (5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Beleuchtungsfahrten) und Übungsstunden das Handwerk des Motorradfahrens.
  • Bei Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 von mindestens 2 Jahren (Stufenaufstieg) kannst du auch schon bereits mit 20 Jahren hier einsteigen. 

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